Autoverwertung
Wir entsorgen Ihr Kraftfahrzeug fachgerecht. Ungesehen zahlen wir für jedes komplett fahrbereite Fahrzeug Bargeld auf die Hand. Selbstverständlich können wir Ihr Fahrzeug auch abholen. Sprechen sie uns an! Ihren Verwertungsnachweis zur Vorlage beim Straßenverkehrsamt können sie gleich mitnehmen. Wir sind ein zertifizierter Fachbetrieb gemäß der neuen Altautoverordnung vom 01.04.1998. Wir nehmen Altautos an und entsorgen sie fach- und umweltgerecht mit modernster Technik. Bei uns erhalten sie den zur Abmeldung benötigten Verwertungsnachweis. Nur mit diesem Verwertungsnachweis kann Ihr Fahrzeug bei der Zulassungsstelle endgültig stillgelegt werden. |
Die Reduzierung der zu beseitigenden Abälle wie Glas, Gummi und andere Kunststoffe, resultieren aus einer sorgfältigen, manuellen Demontage. Dieses ermöglicht die Rückführung als Sekundärrohstoff in die Produktion. Gewinnung von Ersatzteilen durch manuelle Demontage hilft Ressourcen zu schonen und das Aufkommen des zu beseitigenden Anteils drastisch zu senken. Den Rest des zu fragmentierenden Altfahrzeuges geben wir an einen nach ISO zertifizierten Schredderbetrieb ab. Sämtliche Betriebsflüssigkeiten und Schadstoffe werden fachgerecht entnommen, in Spezialbehältern getrennt gesammelt und der Entsorgung zugeführt. |
Verwertungsnachweise gemaess §2 (1) Nr.16 Altautoverordnung: Gemäss der Verordnung über die Entsorgung von Altautos und die Anpassung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (AltautoV) vom 4.Juli 1997 sind Betreiber von Verwertungsbetrieben verpflichtet, die Überlassung eines Altautos unverzüglich durch einen Verwertungsnachweis zu bestätigen. Der Verwertungsnachweis ist zum Zeitpunkt, zu dem ein Fahrzeug endgültig aus dem Verkehr gezogen wird oder als aus dem Verkehr gezogen gilt, der Zulassungsstelle vorzulegen. Zur Vorlage verpflichtet ist der Fahrzeughalter /-eigentümer oder die Annahmestelle bzw. der Verwertungsbetrieb, wenn diese sich dazu gegenüber dem Halter/Eigentümer schriftlich verpflichtet haben. § Wir sind durch TÜV Nord zertifiziert nach §5 (2) Altautoverordnung. Ihr Altauto entsorgen wir fachgerecht und umweltfreundlich. |